Unser Hinweisgebersystem

Indem wir frühzeitig von Verstößen gegen geltendes Recht Kenntnis erlangen, können wir rechtzeitig reagieren und so Gefahren von unserem Verein abwenden. Sie leisten also einen wichtigen Beitrag, wenn Sie uns Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht mitteilen.

Zugleich dient die Einrichtung unseres Hinweisgebersystems der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz hinweisgebender Personen in der Bundesrepublik Deutschland wirksam und nachhaltig verbessert werden. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html


Meldung von Informationen über Verstöße

Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße. Dies betrifft sowohl Verstöße in unserem Verein als auch bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit für unseren Verein in Kontakt stehen bzw. standen. 

Gemeldete Informationen müssen der Wahrheit entsprechen. Vor einer Meldung müssen Sie daher prüfen, ob Sie hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen richtig sind. Gemeldete Informationen müssen zudem Verstöße gegen geltendes Recht betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Dies sind beispielsweise Informationen über Straftaten, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Informationen über Verstöße gegen Vorschriften aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Buchhaltung & Finanzen, Datenschutz & IT-Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz.


Unsere interne Meldestelle

Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht können Sie der internen Meldestelle unseres Vereins mitteilen. 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. hat die Aufgaben der internen Meldestelle folgender Rechtsanwaltskanzlei übertragen:

meibers.rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Haus Sentmaring 9
48151 Münster

  • Telefon: 0251 149891-0
  • Fax: 0251 149891-99
  • Mail: info@kanzlei-meibers.de
  • Web: www.kanzlei-meibers.de

Diese Rechtsanwaltskanzlei betreibt die Meldestelle in Form einer gemeinsamen Meldestelle zusammen für unseren Verein und viele weitere Volkshochschulen.

Eingehende Meldungen werden dort von Vertrauensanwälten bearbeitet. Die Vertrauensanwälte arbeiten unabhängig. Sie unterliegen zudem dem Vertraulichkeitsgebot nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. 

Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht können Sie der internen Meldestelle per Post, Telefon, Fax, Mail oder über das elektronische Hinweisgeberportal mitteilen. Das elektronische Hinweisgeberportal finden Sie hier:

    https://vhs.hinweisgeber.legal/

Über das elektronische Hinweisgeberportal können Sie auch anonym Kontakt mit der internen Meldestelle aufnehmen und halten. 

Falls Sie es wünschen, können Sie der internen Meldestelle Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht auch in einem persönlichen Treffen mit einem Vertrauensanwalt mitteilen.


Meldestelle des Bundes

Anstatt sich an unsere interne Meldestelle zu wenden, können Sie sich mit Ihrem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.