Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit diesem Programm wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen oder mehreren Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben (weniger als 250 Beschäftigte) sowie von Betriebsinhabern/-innen von Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gefördert.
Die Weiterbildung muss sich auf die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen, methodischen Kenntnissen oder die Stärkung von Sozialkompetenz im Beruf beziehen
Die Förderung umfasst einen Zuschuss zu den reinen Weiterbildungskosten. Anrechenbar können zudem anfallende Freistellungskosten für den Beschäftigten sein.
Für die Beratung und Antragsbearbeitung sind Regionale Anlaufstellen zuständig
Weitere Informationen unter www.iwin-niedersachsen.de
„Das Förderprogramm IWiN endet zum 31. September 2014. Ein Nachfolgeprogramm ist in Arbeit. Sobald Näheres bekannt wird, werden wir Sie entsprechend informieren“.