Bildungsurlaub
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet. Der Anspruch besteht für die Teilnahme an den Veranstaltungen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e. V. anerkannt worden sind.
Für niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach dem NBildUG berufliche Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie allgemeine und politische Bildungsmaßnahmen anerkannt werden.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub gibt es bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung unter www.aewb-nds.de