Kindertagespflegeperson werden
Tagesmutter oder Tagesvater zu sein, ist eine spannende und erfüllende Aufgabe für Menschen, die gerne Kinder um sich haben.
Eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist zum Beispiel interessant für
• Mütter und Väter, die für die Erziehung der eigenen Kinder zu Hause bleiben und erst später wieder in ihren Beruf einsteigen werden
• Für Hausfrauen, die freie Zeit für eine Tätigkeit als Tagesmutter haben
• Für pädagogische Fachkräfte, da diese aufgrund ihrer Ausbildung keine weitere Qualifizierung benötigen
Kindertagespflege bietet die Möglichkeit, bei freier Zeiteinteilung Geld zu verdienen und so etwas zum Familieneinkommen beizutragen. Zudem kann die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt stattfinden, wodurch die Tagesmutter/Vater auch der eigenen Familie zur Verfügung steht.
Wer kann Tagesmutter/Tagesvater werden
Grundsätzlich kann jeder Tagesmutter oder Tagesvater werden, der die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen wie persönliche Eignung, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten erfüllt.
Allgemein sind das:
- … Freude am Umgang mit Kindern und Erfahrungen in der Betreuung von Kindern. Eine pädagogische Ausbildung ist jedoch nicht erforderlich.
- … Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
- … Flexibilität und die Bereitschaft, sich über einen längeren Zeitraum zum Wohle der Kinder zu engagieren und Kinder in ihrer Entwicklung altersgemäß zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten.
- … Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten, anderen Tagespflegepersonen, den Vermittlungsstellen und dem Jugendamt.
- … Erlaubnis zur Kindertagespflege durch das Jugendamt. (s. hierzu Punkt Pflegeerlaubnis und Qualifizierung)
Die genauen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für Kindertagespflegepersonen sind in den Richtlinien zur Kindertagespflege des Landkreises Vechta festgelegt. Die Richtlinien sind im Download-Bereich hinterlegt und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Qualifizierungskurs
Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege setzt voraus, dass der Tagespflegebewerber erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen hat bzw. der Nachweis über einen pädagogischen Berufsabschluss vorliegt.
Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson wird regelmäßig vom Kindertagespflegeteam der Kreisvolkshochschule Vechta e. V. durchgeführt. Die Kurse „Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson“ umfassen 160 Unterrichtsstunden zzgl. 9 Unterrichtsstunden "Erste Hilfe am Kind".
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen das Anforderungsprofil für Kindertagespflegepersonen kennen sowie die rechtlichen Aspekte und die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege. Zudem werden umfangreiche Kenntnisse zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vermittelt. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Der Beginn des nächsten Kurses „Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson“ kann beim Team für Kindertagespflege erfragt werden.
Nach Abschluss des Qualifizierungskurses müssen Tagesmütter/Väter jährlich 24 Unterrichtsstunden für Fortbildungen nachweisen.
Pflegeerlaubnis
Wer als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Dies gilt, wenn ein oder mehrere Kinder in der Wohnung der Kindertagespflegeperson oder in den Räumen Dritter an mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreut wird/werden und das Pflegeverhältnis länger als 3 Monate andauert. Diese Pflegeerlaubnis wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erteilt.
Die Pflegeerlaubnis berechtigt dazu, über einen Zeitraum von 5 Jahren bis zu 5 Kinder zu betreuen. Insgesamt sollen über die Woche verteilt nicht mehr als 10 Kinder betreut werden.
Die Pflegeerlaubnis setzt den Abschluss eines Qualifizierungskurses bzw. eine pädagogische Ausbildung voraus.
Zusätzlich muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind. Bei einem Hausbesuch wird geprüft, ob die Tagesmutter bzw. der Tagesvater über kindgerechte Räumlichkeiten im eigenen Haushalt verfügt.
Anträge auf Erteilung der Pflegeerlaubnis erhalten Sie beim Team der Kindertagespflege der Kreisvolkshochschule Vechta e. V.
Organisatorisches / Finanzen / Rechtliches
Für die Betreuung von Kindern erhalten selbständige Kindertagespflegepersonen vom Landkreis Vechta ein Tagespflegeentgelt in Höhe von 5,30€ pro Kind pro Betreuungsstunde. Für die Betreuung während der Nachtstunden gelten gesonderte Sätze.
Mit dem Tagespflegeentgelt sind sämtliche Kosten abgegolten, die der Kindertagespflegeperson im Zusammenhang mit der Kindertagespflege entstehen. Zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können zudem den Beitrag zur Unfallversicherung und einen Anteil der Beiträge zur Alterssicherung, sowie zu eine Kranken- und Pflegeversicherung erstattet bekommen, wenn die Aufwendungen nachgewiesen werden.
Die Regelungen sind den Richtlinien zur Kindertagespflege des Landkreises Vechta zu entnehmen. Klick hier! ( externer Link zum Landkreis-vechta.de)