25F-9005 Patientenverfügung/ Vorsorgevollmachten
Beginn | Mi., 12.11.2025, 18:30 Uhr |
Kursgebühr | Die Teilnahme ist kostenlos. |
Dauer | 1 Abend |
Status | frei : 50 Plätze |
Kursleitung |
Erika Rüwe
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Dokumente | Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden. |
Die meisten Menschen gehen davon aus, dass im Krankheitsfall automatisch der Ehepartner, die Kinder oder andere nahestehende Personen des Erkrankten über die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen entscheiden können, wenn er hierzu krankheitsbedingt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist. Doch ohne entsprechende schriftliche Vollmachten können die Angehörigen nicht über erforderliche medizinische Maßnahmen oder Regelungen mit Ämtern und Behörden entscheiden. In diesen Fällen muss durch das Betreuungsgericht ein sog. gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Durch das Verfassen einer Vorsorgevollmacht kann - je nachdem, wie umfassend die Vorsorgevollmacht erteilt wurde - die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung überflüssig werden. Sinnvoller Weise sollte die Vorsorgevollmacht um eine Patientenverfügung ergänzt werden. In ihr regelt der Betroffene, welche medizinischen Maßnahmen er im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung für sich wünscht oder ablehnt.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Unterschiede zwischen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung dargelegt werden. Ebenso sollen praktische Tipps gegeben werden, worauf es bei der Erstellung dieser Papiere zu achten gilt. Die Referenten steht außerdem für weitere Fragen zur Verfügung.
Termine
Kursort
Vechta
ist barrierefrei
Bürgerm.-Möller-Platz 1
49377 Vechta