Berufliche Bildung / Bildungsurlaub

Bildungsurlaub


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen haben gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung, um an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dieser Anspruch gilt auch für Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Um den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt wurde. Dies bedeutet, dass die Veranstaltung den festgelegten Kriterien und Qualitätsstandards entsprechen muss. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Behörde oder Institution, die für die Durchführung und Überwachung des Bildungsurlaubs zuständig ist.

Der Bildungsurlaub bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, neue Kenntnisse zu erwerben oder bestehende Fähigkeiten zu vertiefen. Dies kann sowohl berufsbezogene als auch allgemeine Bildungsinhalte umfassen. Die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen ermöglicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre persönliche und berufliche Entwicklung voranzutreiben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen je nach individuellem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag variieren können. Daher ist es ratsam, die spezifischen Regelungen und Anforderungen im eigenen Arbeitsumfeld zu prüfen und sich gegebenenfalls bei der Personalabteilung oder einer Gewerkschaft zu informieren.



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