Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

Bereits seit 1996 existiert das sogenannte „Meister-BAföG“ bzw. das  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wie es im Fachjargon heißt. Am 01. Juli 2009 trat mit der Novellierung das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)" in Kraft. Damit wurden die Förderkonditionen deutlich verbessert. 

Mit dem Meister-BAföG werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Zielgruppe sind Handwerker, Techniker, Kaufleute und sonstige Fachkräfte - auch aus dem Sozial- und Gesundheitswesen.

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gilt für Maßnahmen, die insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Förderung ist möglich für Vollzeit- und Teilzeit-Lehrveranstaltungen, für Fernunterricht und Präsenzlehrgänge auch unter Einsatz elektronischer Medien, wenn die Förder-Voraussetzungen erfüllt sind.

Gefördert wird ein vom Einkommen unabhängiger Maßnahme-Beitrag: 

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max. 10.226 Euro (30,5 % Zuschuss, 69, 5 % Darlehen)
  • Meisterstück bzw. fachpraktische Arbeit in der Prüfung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens 1.534 Euro (100% Darlehen)
  • Alleinerziehende erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bis 113 Euro monatlich. Bei Lehrgängen ab dem 01.07.2009 wird ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag i.H.v. 113 Euro pro Kind gewährt (100% Zuschuss).

Zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen wird ein vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und deren Ehegatten abhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt. Auf gesonderten Antrag kann diese Leistung in der Prüfungsvorbereitungsphase als reines Darlehen für maximal 3 Monate fortgesetzt werden.

Für Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen oder Bremen ist die NBank zuständig. 

Weitere Informationen sind unter www.meister-bafoeg.info oder unter www.nbank.de erhältlich