Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland

Fördermöglichkeiten für Berufsrückkehrerinnen und Personen in Elternzeit

Personen, die wegen Kindererziehung oder familiärer Pflegetätigkeiten ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, können über die Koordinierungsstelle einen Zuschuss zur Kursgebühr erhalten, wenn sie an einer beruflich orientierten Weiterbildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger im Oldenburger Münsterland teilnehmen.

Der Antrag auf einen Zuschuss zur Kursgebühr muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder telefonisch bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft gestellt werden und genehmigt sein. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50 %. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal € 400,-- pro Jahr geltend machen. Bewilligte Anträge werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung und der Teilnahmebescheinigung (Kopie) ausgezahlt. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschussberechtigte Personen sind Frauen und Männer in Elternzeit, Berufsrückkehrerinnen, erwerbslose Frauen und Frauen mit geringfügigem Einkommen. Das Angebot richtet sich nur an Personen ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB III im Oldenburger Münsterland. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbständige haben keinen Anspruch auf Förderung.

Informationen und Antragstellung über die Koordinierungsstelle:

Frau Hitz   Tel. 04441 / 898-2620  

Frau Schlarmann  Tel. 04441 / 898-2622   

Frau Bornemann Tel. 04471 / 15-305 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr 

www.koordinierungsstelleom.de