Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Vechta e. V.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Vechta e.V. (kvhs). Als Veranstaltungen im Sinne dieser AGB gelten insbesondere Kurse, Seminare, Workshops, Lehrgänge, Weiterbildungen, Vorträge und sonstige Bildungsangebote in Präsenz- oder Online-Format.
Mit der Anmeldung werden die folgenden AGB anerkannt:
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist telefonisch, schriftlich oder über das Anmeldeformular per Internet bei der kvhs vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Vertragspartner ist der Teilnehmer, soweit sich nicht etwas anderes aus der Anmeldung ergibt. Die kvhs bestätigt Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die kvhs hierüber telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.
§ 2 Zahlungsbedingungen
§ 2.1 Zahlungsarten
Das Teilnahmeentgelt kann wahlweise per Rechnung und anschließender Überweisung oder per SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Weitere Zahlungsarten können in Zukunft ergänzt werden und werden dem Teilnehmer im Buchungsprozess angezeigt.
§ 2.2 Zahlung per Rechnung
Das Teilnahmeentgelt wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen zu Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen bzw. bei kurzfristiger Anmeldung sofort zu zahlen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Arbeitsagentur) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 2.3 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Teilnehmer der kvhs im Online-Buchungsprozess oder in Papierformat ein SEPA-Dauerlastschriftmandat zur Einziehung des fälligen Teilnahmeentgelts vom angegebenen Bankkonto. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die angegebenen Kontodaten korrekt sind und das Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift die erforderliche Deckung aufweist.
Das SEPA-Lastschriftmandat wird bei jeder neuen Online-Buchung erneut abgefragt und erteilt. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über den Lastschrifteinzug erfolgt mit der Rechnungserstellung mit Angabe der Fälligkeit. Es gilt eine verkürzte Mitteilungsfrist von bis zu einem Tag für den Einzug als vereinbart. Der Lastschrifteinzug erfolgt frühestens am Tag des tatsächlichen Veranstaltungsbeginns. Sollte eine Veranstaltung vor Beginn abgesagt werden, erfolgt kein Lastschrifteinzug.
Der Teilnehmer kann das erteilte SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen. Ein Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an info@kvhs-vechta.de zu richten. Der Widerruf muss mindestens 8 Werktage vor dem geplanten Lastschrifteinzug bei der kvhs eingehen. Im Falle eines Widerrufs ist das Teilnahmeentgelt per Überweisung gemäß Ziffer 2.2 zu zahlen.
Der Teilnehmer hat innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung das Recht, die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen (Lastschrift-Widerspruch). Es gelten dabei die mit dem kontoführenden Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
§ 2.4 Rücklastschriftgebühren
Werden Lastschriften aufgrund fehlerhafter Bankverbindungsdaten, mangelnder Kontodeckung oder eines vom Teilnehmer veranlassten Widerspruchs zurückgebucht, trägt der Teilnehmer die hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren (Rücklastschriftgebühren), sofern ihn hieran ein Verschulden trifft. Die kvhs ist berechtigt, die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten in nachgewiesener Höhe in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Das Teilnahmeentgelt ist in diesem Fall unverzüglich per Überweisung zu begleichen.
§ 2.5 Datenschutz bei Zahlungsdaten
Die im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens angegebenen Bankverbindungsdaten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung verwendet und gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter Ziffer 8 dieser AGB sowie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kvhs-vechta.de/datenschutzerklärung/.
§ 3 Nichtinanspruchnahme von Unterrichtseinheiten und Warteliste
§ 3.1 Nichtinanspruchnahme
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
§ 3.2 Warteliste
Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, kann eine Anmeldung auf die Warteliste erfolgen. Die Anmeldung auf der Warteliste begründet keinen Anspruch auf einen Platz in der Veranstaltung. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Interessenten und der kvhs.
Wird ein Platz in der Veranstaltung frei, werden Interessenten auf der Warteliste in der Reihenfolge ihres Eingangs kontaktiert und erhalten die Möglichkeit, sich verbindlich anzumelden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der Annahme des Vertragsangebots durch den Interessenten zustande.
Eine Löschung von der Warteliste kann durch den Interessenten jederzeit formlos per E-Mail oder telefonisch veranlasst werden.
§ 4 Rücktritt und Widerrufsrecht
§ 4.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Veranstaltungsbuchungen) gemäß § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung für Veranstaltungsteilnehmer
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kreisvolkshochschule Vechta e. V., Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta, Telefon: 04441 93778-0, E-Mail: info@kvhs-vechta.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beginnt die Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist und Sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ende der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen anteiligen Betrag zu zahlen.
§ 4.2 Vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht
Bei 1–3tägigen Veranstaltungen unter 50 Unterrichtsstunden kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail der kvhs mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der kvhs. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen oder bei Nichtteilnahme ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das Nichterscheinen zum Seminar befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.
Bei Veranstaltungen ab 50 Unterrichtsstunden, beispielsweise ganztägig oder berufsbegleitend, kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs schriftlich oder per E-Mail der kvhs mitteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der kvhs. Bei einem späteren Rücktritt ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Bei Lehrgängen mit mehr als 200 Unterrichtsstunden ist in diesem Fall ein Entgeltanteil von 30 % für den ersten Abschnitt (s. u. § 5) zu zahlen. Ein Rücktritt nach Lehrgangsbeginn ist nicht möglich. Das Nichterscheinen zum Lehrgang befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Lehrgangsentgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist bis zum Beginn der ersten Lehrgangsstunde möglich.
Dem Vertragspartner ist in sämtlichen vorgenannten Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß Ziffer 4.1 unberührt.
Bei Rücktritt des Teilnehmers und bereits erfolgtem Lastschrifteinzug wird das Teilnahmeentgelt bzw. der nach den vorstehenden Regelungen geschuldete Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zurückerstattet.
§ 4.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die kvhs vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
Als Beginn der Leistungserbringung gilt insbesondere:
- der Versand von Veranstaltungsmaterialien oder Zugangsdaten,
- die Freischaltung eines Online-Zugangs (z. B. zu einer Lernplattform),
- der Veranstaltungsbeginn (z.B. erster Kurstermin)
- Veranstaltungen, die innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen (z. B. bei Anmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn)
§ 5 Kündigung
Veranstaltungen mit mehr als 200 Unterrichtsstunden sind in Abschnitte von jeweils drei Monaten aufgeteilt. Bei diesen Veranstaltungen kann der Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Abschnitts schriftlich oder per E-Mail gegenüber der kvhs kündigen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der kvhs. Der Vertragspartner bleibt zur Zahlung des anteiligen Teilnahmeentgeltes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet. Kosten für bereits erhaltene Bücher und Unterrichtsmaterial werden in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Hat der Vertragspartner bereits den Gesamtbetrag des Teilnahmeentgeltes gezahlt, wird bei Kündigung der anteilig zuviel gezahlte Betrag unverzüglich erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß Ziffer 4.1 bleiben unberührt.
Die kvhs ist insbesondere dann zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner das Teilnahmeentgelt oder Teile hiervon nicht zahlt. Die kvhs setzt ihm bei Nichtzahlung des Teilnahmeentgelts oder Teilen hiervon nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eine Nachfrist, die mindestens zwei Wochen beträgt, bevor sie eine fristlose Kündigung ausspricht. Kündigt die kvhs das Vertragsverhältnis fristlos, steht ihr ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe des Teilnahmeentgelts zu, das bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
§ 6 Absage und organisatorische Änderungen von Veranstaltungen
Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt durch die kvhs abgesagt werden.
Der Teilnehmer wird per E-Mail, telefonisch oder schriftlich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgt im Falle einer Veranstaltungsabsage vor Veranstaltungsbeginn kein Lastschrifteinzug. Wurde bereits eine Lastschrift eingezogen, wird der Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der kvhs oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die kvhs ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
§ 7 Ausschluss aus besonderen Gründen
Die kvhs ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.) oder Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die kvhs einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bzw. Abschnittsbetrages.
§ 8 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden von der kvhs ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Zahlungsabwicklung verwendet (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b EU DS-GVO). Der Umgang mit Ihren Daten erfolgt unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften. Innerhalb der kvhs erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Alle MitarbeiterInnen und DozentInnen sind zum vertraulichen Umgang mit den TeilnehmerInnen-Daten auch über das Veranstaltungsende hinaus verpflichtet.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern Sie dieser nicht ausdrücklich eingewilligt haben. Ausgenommen hiervon sind Übermittlungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung oder für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe von Zahlungsdaten (IBAN, BIC, Name) an unser kontoführendes Kreditinstitut zur Abwicklung des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Ihre Daten verbleiben bei uns bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 10 Jahre gemäß § 147 AO). Gemäß Art. 12 EU DS-GVO weisen wir Sie auf Ihre Rechte auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerruf, Datenübertragbarkeit sowie Einschränkung hin. Unabhängig davon stehen Ihnen die Beschwerderechte gegenüber der Behörde nach Art. 77 EU DS-GVO zu.
Zusätzlich haben Sie das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 EU DS-GVO zu.
Bitte richten Sie mögliche Anfragen direkt an datenschutz(at)kvhs-vechta.de. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kvhs-vechta.de/datenschutzerklaerung/.
§ 9 Haftung
Die Haftung der kvhs ist –gleich aus welchem Rechtsgrund –beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Kardinalspflicht (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist unsere Haftung jedoch auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie.
§ 10 Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort –sofern gesetzlich zulässig - ist Vechta.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen.

